Rohdaten aus den Messungen der Frankfurter Messstationen bezüglich Ultrafeinstaub auf Antrag allgemein zugänglich machen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5025 entstanden aus Vorlage: OF 1359/5 vom 08.08.2019
Betreff: Rohdaten aus den Messungen der Frankfurter Messstationen bezüglich Ultrafeinstaub auf Antrag allgemein zugänglich machen Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die gewonnenen Rohdaten aus den Messungen der Frankfurter Messstationen bezüglich Ultrafeinstaub auf Antrag allgemein zugänglich gemacht werden.
Begründung: Nachdem nun Messstationen im Bereich der Stadt Frankfurt mit der Erhebung von Daten begonnen haben, ist es im Interesse der von Fluglärm und Schadstoffen belasteten Bevölkerung, dass die Messergebnisse möglichst breit und intensiv ausgewertet werden. Durch die im Tenor genannte Maßnahme wird es möglich, dass ohne große Verzögerung interessierte, unabhängige Wissenschaftler und gegebenenfalls auch von betroffenen Bürgern beauftragte Wissenschaftler Untersuchungen auf der Grundlage der Daten durchführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2019OFOF 1359/5Rohdaten aus den Messungen der Frankfurter Messstationen bezüglich Ultrafeinstaub auf Anfrage allgemein zugänglich machenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 23. August 2019Sie sind hierOMOM 5025Rohdaten aus den Messungen der Frankfurter Messstationen bezüglich Ultrafeinstaub auf Antrag allgemein zugänglich machenDirektanregung
- 28. Oktober 2019Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 2002Rohdaten aus den Messungen der Frankfurter Messstationen bezüglich Ultrafeinstaub auf Antrag allgemein zugänglich machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats