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Bauruine Westhafen

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 199

Betreff: Bauruine Westhafen Zu Frage 1: In dem hier geltenden Bebauungsplan Nr. 717 - Westhafen -, rechtsverbindlich seit 10.08.1990, ist für den Bereich ein "Sondergebiet Gast" festgesetzt. Im Textteil des Bebauungsplans heißt es hierzu: "ln dem mit SO Gast bezeichneten Bereich sind ausschließlich gastronomische Betriebe, Freizeiteinrichtungen sowie Anlagen, die dem Fremdenverkehr dienen, zulässig." ln der Begründung für den Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan wird ausgeführt: "Im Zuge der Weiterentwicklung des Mainuferparks sollen auf der Molenspitze gastronomische Betriebe oder Freizeiteinrichtungen mit über das Plangebiet hinausreichender Bedeutung entstehen, so dass hier ein für diese Nutzungen bestimmtes Sondergebiet festgesetzt wird ... Die vorhandene Vegetation entlang des Südufers der Hafenmole soll erhalten und ergänzt werden. Ein Spazier- und Radweg soll den nördlichen Mainuferpark nach Westen fortsetzen und bis zu der öffentlichen Grünfläche auf der Molenspitze führen. Die geplante Wiese soll in erster Linie als Liegewiese zur ruhigen Erholung dienen. Die Festsetzung des Baumrasters dient diesem Ziel, gleichzeitig stellt der architektonische Charakter der Baumgruppe einen formal angemessenen Abschluss der Molenbebauung dar... Die Molenstraße dient ausschließlich der Erschließung der Molenbebauung sowie dem Fußgänger- und Radverkehr. Zusätzlicher Kraftfahrzeugverkehr durch die gastronomische oder Freizeitnutzung im festgesetzten Sondergebiet soll vermieden werden. Auf der Mole werden für diese Nutzungen deshalb keine Stellplätze zugelassen." Eine Wohnnutzung ist demnach nicht vorgesehen. Ob die Möglichkeit von Abweichungen und Befreiungen vom gültigen Planungsrecht bestehen oder ggf. eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich ist, kann nur anhand eines konkreten Projektes geprüft und entschieden werden. Zu Frage 2 und 4: Dem Magistrat ist valide lediglich bekannt, dass das ursprüngliche Vorhaben nicht zur Umsetzung kommen soll und der Eigentümer über andere Nutzungsmöglichkeiten der Liegenschaft nachdenkt. Über die Hintergründe dieser Entwicklung wagt der Magistrat keine Spekulationen. Der Magistrat wird weiterhin beim Eigentümer dafür werben, neue Ideen und Planungen zum gegebenen Zeitpunkt dem Ortsbeirat vorzustellen. Sollte aufgrund einer grundsätzlich neuen Planung eine Änderung des Bebauungsplans für erforderlich gehalten werden, wird der Ortsbeirat im Rahmen des üblichen Beteiligungsverfahrens angehört. Zu Frage 3: Die Baustelle wird regelmäßig - auch aufgrund von Beschwerden - überprüft. Durch die exponierte Lage des Grundstückes wird der Bauzaun, u.a. durch Wind, des Öfteren beschädigt. Hier wird in jedem Fall Abhilfe geschaffen. Grundsätzlich ist die Sicherung der Baustelle ausreichend und regelgerecht; vor Vandalismus ist das Vorhaben jedoch kaum zu schützen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. September 2014OFOF 521/1Bauruine WesthafenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 7. Oktober 2014OMOM 3515Bauruine WesthafenDirektanregung
  3. 6. Februar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 199Bauruine Westhafen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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