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Flachdächer begrünen

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befürwortet grundsätzlich die Begrünung von Flachdächern aus stadtklimatischer Sicht, weist jedoch auf technische und denkmalrechtliche Einschränkungen hin. Insbesondere in der Römerstadt und Nordweststadt sind viele Gebäude als Kulturdenkmäler gelistet, was eine nachträgliche Dachbegrünung oft unmöglich macht.

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Stellungnahme des Magistrats

Eine Begrünung von Flachdächern ist aus stadtklimatischer Sicht grundsätzlich zu begrüßen. Dementsprechend wird bei Neubauten oder wesentlichen Änderungen an Bestandsgebäuden im Rahmen der Bauberatung regelmäßig zu Dachbegrünungen beraten. Allerdings müssen immer die technischen Voraussetzungen - insbesondere die Traglast des Daches - geprüft und der Denkmalschutz berücksichtigt werden. Ob in den vom Ortsbeirat genannten Fällen die technischen Voraussetzungen für eine Dachbegrünung vorliegen, ist dem Magistrat nicht bekannt. Eine nachträgliche Dachbegrünung ist jedoch vielfach aus denkmalrechtlichen Gründen nicht möglich. Die Ernst-May-Siedlung in der Römerstadt ist als Kulturdenkmal (Flächendenkmal) im Denkmalverzeichnis gelistet. Innerhalb der Nordweststadt sind mehrere Gebäude als Einzelkulturdenkmäler ausgewiesen, z.B. Ernst-Reuter-Schulen, Erich-Kästner-Schule, Kath. Kirche St. Matthias, Ev. Dietrich-Bonhoeffer-Kirche, Kath. Kirche St. Sebastian, Ev. Kirche Cantate Domino, ehern. Dt.-Reformierten-Zentrum Gerhardt-Hauptmann-Ring 398b, Wohnhaus Praunheimer Weg 122. Das Begrünen der Dächer der Kulturdenkmäler in der Römerstadt sowie der Kulturdenkmäler in der Nordweststadt hat keine Aussicht auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung. In der Römerstadt handelt es sich um flachgeneigte Pultdächer, die für eine Begrünung nicht unbedingt geeignet sind. Der erforderliche Dachaufbau führt außerdem zu einer erheblichen und dauerhaften Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der Kulturdenkmäler, da die Ansichten der Dachkanten und die gesamte Dachlandschaft verändert würden. Auch im Hinblick auf die Bewerbung zur Aufnahme des Neuen Frankfurt auf die UNESCO-Tentativliste des Landes Hessen ist die Dachbegrünung der Ernst-May-Bauten nicht zu befürworten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Juni 2021OFOF 41/8Flachdächer begrünenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 8. Juli 2021VV 115Flachdächer begrünenAnfrage
  3. 29. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1996Flachdächer begrünen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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