Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Erhaltung und Ausgrabung von Bodendenkmälern auf dem Areal In der Römerstadt. Es wird betont, dass die wissenschaftlichen Ausgrabungen vor Baumaßnahmen notwendig sind und dass die Integration von Funden in Neubauten geplant ist. Die Erhaltung von Bodendenkmälern ohne Zerstörung ist ein zentrales Ziel des Hessischen Denkmalschutzgesetzes.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Bauaufsicht erteilte mit Bescheid vom 10.02.2021 die Genehmigung für den Abbruch eines Mehrzweckgebäudes von ehemaligen US-Streitkräften auf dem Areal In der Römerstadt. Der Beginn der Abbrucharbeiten wurde der Bauaufsicht zum 09.08.2021 angezeigt. Die erforderliche wissenschaftliche Ausgrabung der Flurstücke 66/167 und 81/3 im Bereich der durch die geplante Bebauung betroffenen Areale, ist Bestandteil im bisherigen Baugenehmigungsverfahren und ist immer vor Beginn der Baumaßnahmen notwendig. Die Ausgrabungen auf der Parzelle 66/167 haben am 30. August begonnen; die Ausgrabungen auf der Nachbarparzelle können erst nach dem Abbruch der Bestandsgebäude beginnen. Die ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) wird mit dem Denkmalamt unter Beachtung der denkmalrechtlichen Vorgaben die Bodenuntersuchungen und anschließenden Grabungen durchführen lassen. In Abstimmung mit dem Denkmalamt und dem Archäologischen Museum werden die vorhandenen denkmalrechtlich relevanten Funde in die vorgesehenen Neubauten integriert oder in anderer Form in die Freiflächenplanung eingearbeitet. Welche Funde wann, wie denkmalrechtlich relevant und zu sichern sind, entscheidet das Denkmalamt nach Freilegung der entsprechenden Objekte. Wann, wo und wie diese Funde in die Bebauung oder in die Freifläche integriert werden, entscheiden die Denkmalbehörden in Abstimmung mit der ABG nach Feststellung der entsprechenden Funde. Es liegt bisher kein Bauantrag für eine Neubebauung des Areals vor. Nach Abschluss der Ausgrabungen ist eine denkmalrechtliche und wissenschaftlich fundierte Bewertung der Befunde möglich. Eine vollständige Bearbeitung allein der bisher auf diesen Flächen ergrabenen rund 700 Befunde mit Fundstücken in Millionenzahl erfordert auch bei einem Bearbeitungsteam mehrere Jahre. Bei der Forderung einer Ausweisung als Grabungsschutzgebiet gem. § 22, 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz dürfte es sich um eine Forderung gem. § 23,1 (seit 28.11. 2016) handeln. Dem könnte allerdings nicht der Magistrat, sondern nur die Ministerin für Wissenschaft und Kunst entsprechen. Die Erhaltung von Bodendenkmälern im Boden ohne sie zu zerstören, zu überbauen oder sie auszugraben, ist ein fundamentales Ziel des Hessischen Denkmalschutzgesetzes gem. §§1,9,1. Dies beinhaltet ausdrücklich nicht eine museale Präsentation. Dies vorausgeschickt kann gemäß Hessischem Denkmalschutzgesetz eine Erhaltungspflicht archäologischer Denkmäler formuliert werden. Eine Präsentation und ein öffentlicher Zugang können mit den Mitteln des Denkmalschutzes nicht durchgesetzt werden. Eine museale Konzeption, auch im Rahmen einer Planungswerkstatt, für eventuelle Reste, deren Präsentation und Didaktik muss durch das Archäologische Museum erarbeitet werden. Die auf dem Grundstück befindlichen Bäume unterstehen dem Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt am Main. Die zuständige Naturschutzbehörde hat bislang Genehmigungen für Fällungen von Bäumen erteilt, die: a) im Zuge des Abbruchs vorhandener Gebäude zwangläufig beseitigt werden müssen oder b) deren Entfernung für die denkmalschutzrechtlichen Grabungen erforderlich sind. Eine "Baumfällvorlage" für eine Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung oder durch den Ortsbeirat sieht die Baumschutzsatzung nicht vor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Juli 2021OMOM 540Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten!Direktanregung · CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, fraktionslos
  2. 29. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1995Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen