Städtisches Kinderzentrum 86 Am Lindenbaum
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über die Bauverzögerungen beim Neubau des städtischen Kinderzentrums aufgrund von hohen Ausschreibungsangeboten und Lieferschwierigkeiten. Die Fertigstellung des Bestandsbaus ist für den 31.08.2022 geplant, mit einer Inbetriebnahme in der ersten Septemberwoche 2022.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Neubau:
Aufgrund der Auftragslage der Anbieter und des eingeschränkten Bietermarktes fiel das Ausschreibungsergebnis für den Rohbau und für die Neugestaltung der Außenanlagen höher aus als gewünscht. Die erste Ausschreibung für den Rohbau wurde daher aufgrund der hohen Angebote aufgehoben und musste erneut ausgeschrieben werden. Dadurch kam es zu einer Bauverzögerung von 6 Monaten.
Der Neubau wurde am 14.05.2021 fertiggestellt und ist seit 01.07.2021 in Betrieb.
Bestandsbau:
Bei der Umsetzung des Neubaus sind Lieferschwierigkeiten der Hersteller eigetreten, was zu unverbindlichen Terminangaben der Hersteller führte.
Sobald die Neuorganisation der bestehenden Räumlichkeiten im Bestandsbau abgeschlossen ist, kann das geplante Betreuungsangebot verbessert bereitgestellt werden.
Eine Fertigstellung des Bestandsbaus ist nach aktueller Planung am 31.08.2022 vorgesehen.
Die Inbetriebnahme kann dann in der ersten September Woche 2022 erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2022OFOF 252/9Städtisches Kinderzentrum 86 Am LindenbaumOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Mai 2022OMOM 2118Städtisches Kinderzentrum 86 Am LindenbaumDirektanregung
- 9. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1988Städtisches Kinderzentrum 86 Am LindenbaumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab