Mehr Räumlichkeiten für Kinderturnen
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass im stadtRAUMfrankfurt ein Bewegungsraum zur Verfügung steht, der für Bewegungsveranstaltungen genutzt werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Turngeräte bereitgestellt werden können und die Nutzung der Räume über ein Förderverfahren beantragt werden muss.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im stadtRAUMfrankfurt steht ein sogenannter "Bewegungsraum" zur Verfügung. Dieser Raum ist aufgrund eines speziellen Schwingbodens und angeschlossenen Umkleideräumen so konzipiert, dass dort Bewegungsveranstaltungen durchgeführt werden können; Turngeräte jeglicher Art können leider nicht bereitgestellt werden.
Das Angebot des stadtRAUMfrankfurt des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten richtet sich dabei nicht nur an Vereine und Organisationen im Gallus sondern an die gesamte Stadtgesellschaft. Die Nutzung sämtlicher Räume (Seminarräume, Atelier, Projektküche und Bewegungsraum) können über ein Förderverfahren beantragt und über eine gesonderte Raumvergabesoftware gebucht werden. Zwingend ist jedoch eine Antragsstellung, welche über die Formulare auf der Homepage amka.de/raeume erfolgen muss. Dabei ist zu beachten, dass die jeweilige Organisation den Förderkriterien des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten entsprechen muss; die Förderrichtlinie befindet sich ebenfalls auf der vorgenannten Internetseite.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2020OFOF 1232/1Mehr Räumlichkeiten für KinderturnenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. März 2020OMOM 5892Mehr Räumlichkeiten für KinderturnenDirektanregung
- 19. April 2022STST 906Mehr Räumlichkeiten für KinderturnenStellungnahme
- 5. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 132 WochenSTST 1973Mehr Räumlichkeiten für KinderturnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab