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Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat unterstützt die Idee, Fotovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Harheim zu installieren, um die Stromerzeugung zu maximieren. Dies geschieht im Einklang mit einem früheren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen. Ziel ist es, die Eignung der Bestandsdächer zu prüfen und gegebenenfalls geeignete Anlagen zu errichten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat begrüßt die Anregung des Ortsbeirates, auf allen öffentlichen Gebäuden in Harheim mit geeigneten Dachflächen Fotovoltaikanlagen zu errichten. Bereits am 01.03.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass "bei allen Neubauten und Dachsanierungen die durch Fotovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung auf stadteigenen Dächern sowie auf Dächern städtischer und stadtnaher Gesellschaften installiert und in Betrieb genommen werden soll". Dieser Beschluss wird auch mit den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2019 umgesetzt. Unabhängig von den Dachsanierungen untersucht der Magistrat im Rahmen der Personalkapazitäten die Bestandsdächer auf ihre Eignung für Fotovoltaikanlagen. Dazu gehört unter anderem die Prüfung der Dachstatik und der Netzkapazität. Wenn sich die Gebäude als geeignet herausstellen, werden dort stadteigene Anlagen errichtet oder die Dachflächen werden der Mainova bzw. privaten Dritten zur Verfügung gestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. August 2020OFOF 259/14Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 17. August 2020OMOM 6291Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenDirektanregung
  3. 13. November 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 1972Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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