Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Idee, Fotovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Harheim zu installieren, um die Stromerzeugung zu maximieren. Dies geschieht im Einklang mit einem früheren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen. Ziel ist es, die Eignung der Bestandsdächer zu prüfen und gegebenenfalls geeignete Anlagen zu errichten.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt die Anregung des Ortsbeirates, auf allen öffentlichen Gebäuden in Harheim mit geeigneten Dachflächen Fotovoltaikanlagen zu errichten. Bereits am 01.03.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass "bei allen Neubauten und Dachsanierungen die durch Fotovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung auf stadteigenen Dächern sowie auf Dächern städtischer und stadtnaher Gesellschaften installiert und in Betrieb genommen werden soll". Dieser Beschluss wird auch mit den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2019 umgesetzt. Unabhängig von den Dachsanierungen untersucht der Magistrat im Rahmen der Personalkapazitäten die Bestandsdächer auf ihre Eignung für Fotovoltaikanlagen. Dazu gehört unter anderem die Prüfung der Dachstatik und der Netzkapazität. Wenn sich die Gebäude als geeignet herausstellen, werden dort stadteigene Anlagen errichtet oder die Dachflächen werden der Mainova bzw. privaten Dritten zur Verfügung gestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2020OFOF 259/14Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. August 2020OMOM 6291Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenDirektanregung
- 13. November 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1972Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab