Ortstermin am Internationalen Familienzentrum im Geeren
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anfrage bezüglich eines Ortstermins am Internationalen Familienzentrum im Geeren geantwortet. Es wird darauf hingewiesen, dass die baulichen Gegebenheiten und Verkehrssicherheitsmaßnahmen ausreichend sind, um die Sicherheit der Fußgänger:innen zu gewährleisten. Daher wird von einem Ortstermin abgesehen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Im Geeren — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.10.2026.
- Mehr Aufenthaltsqualität durch neue Bänke07.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Entschärfung Verkehrssituation an Bushaltestelle „Im Geeren“24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Endlich ein Name für den Platz Nähe Im Geeren / Im Nardholz20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Im Geeren per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Es handelt sich nicht um einen Fußgängerüberweg (FGÜ, "Zebrastreifen") im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Stelle zwischen den beiden Parkausgängen in der Straße Im Geeren wurde baulich anders gestaltet, indem hier rote Pflastersteine verwendet wurden. Da es sich um eine Tempo-30-Zone handelt, sind entsprechend des Mischverkehrsprinzips Fußgängerüberwege in der Regel entbehrlich. Nach Einschätzung des Magistrats dürften zudem angesichts der reinen Erschließungsfunktion der Straße die Einsatzgrenzen für FGÜ sicher nicht erreicht werden.
Autofahrer:innen werden vielmehr durch die anders gestaltete, eingeengte Fahrbahn auf die Besonderheit des Abschnittes hingewiesen. In der Zufahrt befinden sich zudem Kinder-Piktogramme. Eine weitere Beschilderung ist nicht geeignet, dem individuellen Fehlverhalten einzelner Kraftfahrzeugführer:innen abzuhelfen.
Zu 2.:
Es wurde alle baulichen Möglichkeiten genutzt, um den Verkehr zu beruhigen und Sichtbeziehungen auf Fußgänger:innen nicht zu behindern. Sperrflächen und Baumscheiben verhindern im unmittelbaren Bereich das Parken. Die Fahrbahn wird verengt. Wenn Fahrzeuge hier mit zu hoher Geschwindigkeit fahren, dann verstoßen die Fahrzeugführer:innen vorsätzlich gegen die Verkehrsregeln. In der Straße Im Geeren wurde ferner eine Testmessung durch die Städtische Verkehrspolizei durchgeführt. Die subjektive Wahrnehmung eines regelhaft zu schnellen Fahrens kann nicht bestätigt werden: Es wurde keine(!) Übertretung festgestellt. Das Ergebnis rechtfertigt daher keine weiteren Geschwindigkeitskontrollen in dem Abschnitt, da dies zu Lasten objektiv stärker gefährdeter Örtlichkeiten gehen würde.
Zu 3.:
Eine Feuerwehrzufahrt im Sinne der StVO liegt im Bereich des Familienzentrums nicht vor, da gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 5 StVO nur das Parken vor und in amtlich gesiegelten Feuerwehrzufahrten verboten ist. Das angebrachte Schild verfügt nicht über eine entsprechende Siegelung durch die Branddirektion, weshalb der Tatbestand nicht erfüllt ist. Unabhängig davon ist in diesem Bereich ein absolutes Haltverbot beschildert (Verkehrszeichen 283 StVO). Bereits das Halten ist also nicht erlaubt. Entsprechende Kontrollen des ruhenden Verkehrs werden dort weiterhin durchgeführt.
Aus den vorgenannten Gründen bittet der Magistrat um Verständnis, dass er von einem Ortstermin absehen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. März 2023OMOM 3697Ortstermin am Internationalen Familienzentrum im GeerenDirektanregung
- 16. März 2023OFOF 492/9Ortstermin am Internationalen Familienzentrum im GeerenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1966Ortstermin am Internationalen Familienzentrum im GeerenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab