Festinstallierte Beregnungsanlage für den Rasenplatz
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Thema Kultur verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2019, ST 1959
Betreff: Festinstallierte Beregnungsanlage für den Rasenplatz Die Sportanlage Nieder-Erlenbach wird seit dem 01.11.1996 von der TSG Nieder-Erlenbach 1888 e.V. betreut. Die Sportanlage besteht aus einem Rasenplatz mit einer 400m-Tennenlaufbahn, einem Kunstrasengroßspielfeld, zwei Minispielfeldern und einer Beachvolleyballanlage. Der Verein ist Eigner des Umkleide- und Funktionsgebäudes, des Kletterturms und des Boulderblocks. Im Vorfeld der Planungen zum Bau eines Kunstrasenplatzes wurde 2016 überlegt, nicht den Tennenplatz umzubauen, sondern den Rasenplatz und die Tennenlaufbahn in eine Kunststofflaufbahn mit Kunstrasenplatz umzugestalten. 2017 wurden auf der Fläche des Tennenplatzes die Kunstrasenfelder gebaut. Die Planungen im Bereich des Rasenplatzes wurden nicht realisiert, jedoch wurden Vorarbeiten für den Einbau einer automatischen Beregnung vorgenommen. Im Rahmen der für 2020 geplanten Bau einer Parkour-Anlage wird das zuständige Fachamt den Einbau der automatischen Beregnungsanlage vornehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2019OFOF 231/13Festinstallierte Beregnungsanlage für den RasenplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. August 2019OMOM 4846Festinstallierte Beregnungsanlage für den RasenplatzDirektanregung
- 14. Oktober 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1959Festinstallierte Beregnungsanlage für den RasenplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab