Unterliederbach: Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren - Wie geht es weiter?
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Lärmberechnungen in Unterliederbach gemäß RLS-90. Hessen Mobil wurde erneut um eine Stellungnahme gebeten, um die nächsten Schritte zu klären.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Hessen Mobil wurde mit Schreiben vom 9. September 2020 erneut zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. März 2019OMOM 4479Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenDirektanregung
- 24. Juni 2019STST 1199Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme
- 18. November 2019STST 2100Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme
- 15. Mai 2020STST 958Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisierenStellungnahme
- 2. August 2020OFOF 1340/6Unterliederbach: Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren - Wie geht es weiter?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2020OMOM 6356Unterliederbach: Lärmberechnungen gemäß „RLS-90“ zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren - Wie geht es weiter?Direktanregung
- 9. November 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 85 WochenSTST 1958Unterliederbach: Lärmberechnungen gemäß "RLS-90" zu Verkehrslärm in Unterliederbach konkretisieren - Wie geht es weiter?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab