Kennzeichnung der Aufpflasterung an der Einmündung von der Offenbacher Landstraße in die Buchrainstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1956
Betreff: Kennzeichnung der Aufpflasterung an der Einmündung von der Offenbacher Landstraße in die Buchrainstraße Der Anregung wird sinngemäß entsprochen, indem auf der Aufpflasterung ein Fußgängerüberweg markiert wird, durch den eine reduzierte Geschwindigkeit oder sogar ein Anhalten für Fahrzeuge vorgeschrieben wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2012OFOF 385/5Kennzeichnung der Aufpflasterung an der Einmündung von der Offenbacher Landstraße in die BuchrainstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. September 2012OMOM 1590Kennzeichnung der Aufpflasterung an der Einmündung von der Offenbacher Landstraße in die BuchrainstraßeDirektanregung
- 28. September 2012OFOF 406/5Beseitigung der Aufpflasterung an der Einmündung von der Offenbacher Landstraße in die BuchrainstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. Dezember 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1956Kennzeichnung der Aufpflasterung an der Einmündung von der Offenbacher Landstraße in die BuchrainstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab