Kennzeichnung der Aufpflasterung an der Einmündung von der Offenbacher Landstraße in die Buchrainstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1590 entstanden aus Vorlage: OF 385/5 vom 10.09.2012
Betreff: Kennzeichnung der Aufpflasterung an der Einmündung von der Offenbacher Landstraße in die Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, die Aufpflasterung an der Einmündung von der Offenbacher Landstraße in die Buchrainstraße zusätzlich durch kleine, weiße und reflektierende Dreiecke auf dem Asphalt zu markieren. Diese Markierung soll parallel zum Zebrastreifen angebracht werden.
Begründung: An der Einmündung der Offenbacher Landstraße in die Buchrainstraße befindet sich eine Aufpflasterung. Um diese Aufpflasterung ohne größere Schäden für Fahrzeug und Fahrzeuginsassen bewältigen zu können, ist eine erhebliche Reduktion der Fahrgeschwindigkeit unabdingbar. Leider ist die Aufpflasterung sowohl bei Ortsunkundigen nicht bekannt als auch in der Nacht nicht unbedingt sichtbar. Um Schaden von den Fahrzeuginsassen und an den Fahrzeugen zu vermeiden, bittet der Ortsbeirat 5 um die zusätzliche Kennzeichnung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2012OFOF 385/5Kennzeichnung der Aufpflasterung an der Einmündung von der Offenbacher Landstraße in die BuchrainstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. September 2012Sie sind hierOMOM 1590Kennzeichnung der Aufpflasterung an der Einmündung von der Offenbacher Landstraße in die BuchrainstraßeDirektanregung
- 28. September 2012OFOF 406/5Beseitigung der Aufpflasterung an der Einmündung von der Offenbacher Landstraße in die BuchrainstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1956Kennzeichnung der Aufpflasterung an der Einmündung von der Offenbacher Landstraße in die BuchrainstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats