Schallschutz im Lotte-Specht-Park
Zusammenfassung
Im Lotte-Specht-Park wird aufgrund der städtebaulichen Situation ein Trichtereffekt des Schalls festgestellt. Um diesen zu mindern, wären zahlreiche Baumpflanzungen notwendig, was jedoch die Nutzung des Parks einschränken würde. Daher wird vorgeschlagen, die Bepflanzung des ehemaligen Stauden-Beetes zu verdichten, da keine Mittel für neue Baumstandorte zur Verfügung stehen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die städtebauliche Situation im Bereich des Lotte-Specht-Parks bedingt einen Trichtereffekt des Schalls zwischen den Häusern. Um einen schallmindernden Effekt durch Pflanzen zu erzeugen, müssten so viele Bäume gepflanzt werden, dass der Lotte-Specht-Park nicht mehr nutzbar wäre. Dies entspricht nicht der Festsetzung einer Grünanlage. Diese soll stets offen für verschiedene Nutzungen sein. Zusätzlich erweist sich der dort verfüllte Boden als bodenbiologisch nicht zukunftsfähig für weitere Baumstandorte. Neue Baumstandorte müssten kosten- und personalintensiv hergestellt werden. Hierzu stehen momentan keine Mittel zur Verfügung. Mit geringen Mitteln wird versucht, die Bepflanzung des am nördlich der Hundewiese gelegenen ehemaligen Stauden-Beetes zu verdichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2025OFOF 1708/1Schallschutz im Lotte-Specht-ParkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. September 2025OMOM 7313Schallschutz im Lotte-Specht-ParkDirektanregung
- 10. November 2025OFOF 1801/1Schallschutz im Lotte-Specht-ParkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. November 2025Sie sind hierSTST 1955Schallschutz im Lotte-Specht-ParkStellungnahme
- 25. November 2025VV 1322Schallschutz im Lotte-Specht-ParkAnfrage
- 23. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 366Schallschutz im Lotte-Specht-ParkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab