Sicherheit für Fahrgäste des RMV in Nieder-Eschbach
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1952
Betreff: Sicherheit für Fahrgäste des RMV in Nieder-Eschbach Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) hat, um sich ein eingehendes Bild des Einsatz- und Lagebildes an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach zu machen, mit dem zuständigen Polizeirevier Kontakt aufgenommen. Dabei wurde gemeinsam die Situation analysiert und eine gegenseitige intensive Unterstützung mit der Polizei vereinbart. Die über einen längeren Zeitraum verstärkte Kontrolle der Station durch den Ordnungsdienst der VGF erfolgte unter anderem dadurch, dass eine mobile Dienstgruppe des Ordnungsdienstes die Station die ganze Nacht mit dem Pkw angefahren und diese kontrolliert hat. Dabei konnten keine Erkenntnisse über kritische Situationen sowie eine besondere Gefährdungslage gewonnen werden. Deshalb wurde die Beobachtung der Station vor dem Hintergrund des umfangreichen Aufgabenspektrums des Ordnungsdienstes wieder auf ein Normalmaß zurückgefahren. Darüber hinaus hat die VGF bereits im vergangenen Jahr in den frühen Abendstunden verstärkt Personal in den Fahrzeugen der Linie U2 eingesetzt. Eine Videoüberwachung der Station Nieder-Eschbach erfolgt bereits.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2016OFOF 51/15Sicherheit für Fahrgäste des RMV in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Oktober 2016OMOM 680Sicherheit für Fahrgäste des RMV in Nieder-EschbachDirektanregung
- 13. Januar 2017STST 150Sicherheit für Fahrgäste des RMV in Nieder-EschbachStellungnahme
- 22. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 1952Sicherheit für Fahrgäste des RMV in Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab