Neubau Martin-Buber-Schule
Zusammenfassung
Der Magistrat hat dem Flächenprogramm zur Erweiterung der Martin-Buber-Schule zugestimmt und plant die Integration eines Ganztagsangebots ab dem Schuljahr 2025/2026. Die Schulsporthalle wird als Zweifeldhalle mit entsprechenden Sanitär- und Umkleidemöglichkeiten konzipiert. Der Magistrat wird sicherstellen, dass das Raumprogramm bedarfsgerecht berücksichtigt wird.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Dem Flächenprogramm zur Erweiterung der Martin-Buber-Schule wurde mit Magistrats-Beschluss vom 16.11.2018, MB 1060, durch den Magistrat zugestimmt. Dieses war auch Grundlage für die darauffolgende Planungsphase Null, in der neben der Schulgemeinde auch die betroffenen Ämter des Magistrats beteiligt waren. Die im Zuge dessen erarbeiteten Flächenfunktionen sind ebenfalls Bestandteil der weiteren Planung, in die auch die Schule eingebunden ist. Gerne wird der Magistrat das Raumprogramm dem Ortsbeirat separat vorstellen.
Zu 2.:
Die geplante Schulsporthalle ist als Zweifeldhalle vorgesehen und entsprechend mit zwei Bereichen für Sanitär und Umkleidemöglichkeiten geplant.
Zu 3.:
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Durchführung eines Architektenwettbewerbs nicht zielführend. Der Baubeginn würde sich um mindestens drei weitere Jahre verzögern.
Zu 4.:
Ausbaumaßnahmen in der angrenzenden Verkehrsinfrastruktur der Martin-Buber-Schule setzen eine umfangreiche Prüfung und Planung voraus. Derzeit sind für ein solches Projekt keine Mittel im Haushalt vorgesehen.
Zu 5.:
An der Martin-Buber-Schule wird ab dem Schuljahr 2025/2026 der Pakt für den Ganztag inklusive Erweiterter Schulischer Betreuung am Auslagerungsstandort Hasenpfad umgesetzt. Der Pakt für den Ganztag umfasst eine Betreuungsgarantie für alle Kinder der Schule. Bis zu diesem Zeitpunkt kann demnach der Betrieb des Hortes Zauberwald fortgesetzt werden. Alle Betreuungsplätze des Hortes Zauberwald sind somit in der künftigen Ganztagsgrundschule gesichert.
Auf Basis des Planungsrahmens für Grundschulen (Vortrag des Magistrats M 38/19) wird der Ganztag integriert und nicht mehr additiv gedacht. So war bereits in der zurückliegenden Planung vorgesehen, dass die Martin-Buber-Schule mit dem Umzug in das Interimsgebäude in den Pakt für den Ganztag startet. Auch der Neubau der Martin-Buber-Schule ist auf Basis des Planungsrahmens als Modellflächenprogramm so konzipiert, dass alle Grundschulkinder mit entsprechenden Bedarfen am Schulstandort verlässliche Ganztagsangebote wahrnehmen können. Am 22.03.2024 fand ein Austauschgespräch mit Vertretenden des Trägers des Hortes Zauberwald (Freunde und Förderer der Martin-Buber-Schule) sowie Vertretenden aus dem Bildungsdezernat als auch aus dem Stadtschulamt statt. Der Trägerverein wurde umfassend über die Ganztagsschulentwicklung der Martin-Buber-Schule sowie die Lösungsansätze informiert und beraten. Im Ergebnis wurde die oben beschriebene Vorgehensweise einvernehmlich vereinbart. Darüber hinaus werden keine Flächen für den Hort auf dem Schulgrundstück berücksichtigt.
Zu 6.:
Der Magistrat wird dafür Sorge tragen, dass das beschlossene Raumprogramm bedarfsgerecht in der Planung berücksichtigt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2024OFOF 1122/5Neubau Martin-Buber-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 7. Juni 2024OAOA 467Neubau Martin-Buber-SchuleAnregung
- 8. November 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1927Neubau Martin-Buber-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab