Bäume in der Weilburger Straße 17 weitestgehend erhalten und Ersatzpflanzungen vornehmen
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.) bis 3.): Eine Fällung von Bäumen ist laut den dem Magistrat vorliegenden Antragsunterlagen im Zusammenhang mit dem genehmigten Bauvorhaben nicht geplant. Im Übrigen sind bei der Umsetzung des Vorhabens die Richtlinie RAS-LP 4 "Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" sowie die DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" zu beachten. Zu 4.): Die Berechnung der Anzahl der Stellplätze erfolgt anhand der Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt. Es wurden vier notwendige Stellplätze auf der Grundstücksfreifläche zugelassen, da diese in der geplanten Form nach dem in der Weilburger Straße 17 zugrunde zu legenden örtlichen Baurecht zulässig sind. Hinsichtlich der Gestaltung der Grundstücksfreiflächen sind die Regelungen der Gestaltungssatzung Freiraum und Klima der Stadt Frankfurt maßgeblich.