Broschüren und/oder Flyer zum Thema "Nothilfen in Fällen von häuslicher Gewalt" in der Ausländerbehörde
Zusammenfassung
Die Ausländerbehörde stellt Informationsmaterial zu Nothilfen in Fällen von häuslicher Gewalt zur Verfügung, jedoch wird eine persönliche Aushändigung an Antragstellerinnen abgelehnt, um die Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass während des Antragsverfahrens keine Ausreiseverpflichtung besteht.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
Gerne legt die Ausländerbehörde das zwischenzeitlich durch das Frauenreferat zur Verfügung gestellte Infomaterial für Interessierte zur freiwilligen Mitnahme aus. Darüber hinaus wurde auf der Homepage der Ausländerbehörde ein Link zum Frauenreferat eingepflegt, sodass Interessierte auch über diesen Weg zu weiteren Informationen zum Thema "Nothilfen in Fällen von häuslicher Gewalt" gelangen können.
Eine persönliche Aushändigung der Informationsbroschüren an alle Antragstellerinnen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Aufenthaltsgesetz beantragen, erscheint nicht zielführend, weil bei diesen Vorsprachen immer die Anwesenheit beider Ehegatten erforderlich ist, sodass die Aushändigung dieser Broschüre in Anwesenheit des vermeintlichen Peinigers erfolgen würde. Ungeachtet dieser Tatsache würde eine solche Vorgehensweise alle deutschen Ehepartner per se unter einen Generalverdacht stellen. Diese Vorgehensweise wäre nach den Erfahrungen der Ausländerbehörde zudem unangemessen, zumal in den letzten 3 Jahren kein einziger Fall bei der Ausländerbehörde bekannt wurde, der sich in die durch die KAV geschilderte Fallgestaltung einordnen lässt.
Zur rechtlichen Klarstellung wird noch angemerkt, dass für die Betroffenen während eines Antragsverfahrens keine ausländerrechtliche Verpflichtung zur Ausreise besteht. Insofern entspricht der diesbezügliche Vortrag nicht der tatsächlichen Rechts- und Sachlage.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2022KK 84Broschüren und/oder Flyer zum Thema „Nothilfen in Fällen häuslicher Gewalt“ in der AusländerbehördeKAV-Anregung
- 29. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1926Broschüren und/oder Flyer zum Thema „Nothilfen in Fällen von häuslicher Gewalt“ in der AusländerbehördeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab