Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße
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Bonifatiusstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1924
Betreff: Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße Es wird auf die Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017 (ST 208) verwiesen. Darin ist der zeitliche Ablauf der Planungsschritte dargelegt. Voraussetzung für die Anmeldung von Investitionsmitteln ist eine Kostenberechnung auf der Grundlage einer Entwurfs- und Ausführungsplanung. Diese soll bis Ende 2017 vorliegen. Investitionsmittel sind dann zu den Haushaltsberatungen Anfang 2018 für die Jahre 2019 ff anzumelden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. September 2017 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf EA 48 — Etatanregung vom 10. März 2017.