Ein Miyawaki Mini-Wäldchen auf dem Hohlbeinkreisel
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Ausführungsplanung für die Bepflanzung des Holbeinkreisels genehmigt, wobei acht neue Bäume gepflanzt werden. Die Entscheidung basiert auf der Notwendigkeit, die Übersichtlichkeit und Verkehrssicherheit zu gewährleisten, während ein waldartiger Bestand aufgrund der Platzverhältnisse und der Verkehrssituation nicht realisierbar ist.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat teilt mit, dass die Ausführungsplanung für die Bepflanzung des Holbeinkreisels bereits vorliegt und unter den Fachämtern abgestimmt ist. Zu den bestehenden Robinien - die zu erhalten sind - werden acht neue Bäume wie Eichen, Ulmen und Magnolien gepflanzt. Mehr Baumpflanzungen sind aufgrund der verdichteten Trassenlage nicht möglich.
Bei einem waldartigen Bestand würde darüber hinaus zukünftig die Überschaubarkeit des Kreisels eingeschränkt, während die mit einem erhöhten Kronenansatz vorgesehenen Bäume auch zukünftig Durchsichten ermöglichen. Zudem ist im Innenbereich des Holbeinkreisels ein waldartiger Bestand wegen der beengten Platzverhältnisse, der anfallenden Baumkontrolle und der zu leistenden, erhöhten Verkehrssicherungspflicht ungeeignet.
Ein Rückzugsort für Tiere - wie ihn Tiny Forests bieten können - kann hier nur in Ansätzen entstehen, da die umliegenden Verkehrsflächen die Zuwanderung erschweren, bzw. gänzlich verhindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2024OFOF 1174/5Ein Miyawaki Mini-Wäldchen auf dem HolbeinkreiselOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 5. Juli 2024OMOM 5779Ein Miyawaki Mini-Wäldchen auf dem HolbeinkreiselDirektanregung
- 28. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1905Ein Miyawaki Mini-Wäldchen auf dem HohlbeinkreiselStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab