Fluglärmmessstation für das Gallus
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats informiert darüber, dass die geforderte Fluglärmmessstation bereits auf dem Dach der Paul-Hindemith-Schule vorhanden ist und seit 2019 betrieben wird. Zudem wird auf die bereits bestehenden Messstationen im Stadtgebiet hingewiesen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die vom Ortsbeirat geforderte Fluglärmmessstation ist bereits vorhanden. Auf dem Dach der Paul- Hindemith-Schule wird seit dem 27.09.2019 eine städtische Lärmmessstation durch die Stabsstelle für Fluglärmschutz betrieben.
Im Stadtgebiet sind bereits viele Messstationen für Fluglärm vorhanden. Insgesamt werden acht Fluglärmmessstationen durch die Stadt Frankfurt am Main, zusätzlich zum Lärmmonitoring des Umwelt- und Nachbarschaftshauses sowie der Fraport AG, betrieben.
Die Daten der Messstationen werden im Internet veröffentlicht, sodass sich interessierte Bürger:innen über die aktuelle Lärmbelastung informieren können.
Informationen zu den städtischen Lärmmessstationen, ihren Standorten und Messwerten sowie Analyse und Monitorings gibt es auf der Homepage der Stabsstelle für Fluglärmschutz unter https://frankfurt.de/fluglaermschutz.
Die Messdaten der städtischen Stationen und anderer Betreiber werden auch auf der Webseite des Deutschen Fluglärmdienstes veröffentlicht (http://www.dfld.de/Mess/Mess.php?R=1 ).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2023OFOF 924/1Fluglärmmessstation für das GallusOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juli 2023OMOM 4212Fluglärmmessstation für das GallusDirektanregung
- 18. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1901Fluglärmmessstation für das GallusStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab