Unterbindung unerlaubten Parkens im Paul-Kornfeld-Weg
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1901
Betreff: Unterbindung unerlaubten Parkens im Paul-Kornfeld-Weg Die geforderten Bordsteinaufsätze können grundsätzlich nur an Gehwegen aufgebracht werden, denen ein Radweg vorgelagert ist oder das Queren der angrenzenden Fahrbahn für zu Fuß Gehende generell untersagt ist. Eine Installation von Bordsteinaufsätzen entlang des genannten Gehwegabschnittes würde insbesondere für Menschen mit einer eingeschränkten Sehkraft eine beträchtliche Gefahrenquelle darstellen. Bordsteinaufsätze können aufgrund ihrer geringen Größe von sehbehinderten Menschen nur schwer wahrgenommen werden und beim queren der Fahrbahn leicht übersehen werden. Die Gehwege wären dann nicht mehr barrierefrei. Wie bereits in der Stellungnahme ST 357 vom 13.02.2017 zur OM 843/16 ausgeführt wurde, wird der Paul-Kornfeld-Weg sporadisch durch die Städtische Verkehrspolizei überwacht. Eine Intensivierung der Überwachungsmaßnahmen ist aufgrund der verschiedenen Aufgabengebiete, für welche das Personal eingesetzt werden muss, leider nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Februar 2017STST 357Unerlaubtes Parken im Paul-Kornfeld-Weg unterbindenStellungnahme
- 27. Mai 2017OFOF 170/8Unterbindung unerlaubtes Parkens im Paul-Kornfeld-WegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. Juni 2017OMOM 1760Unterbindung unerlaubten Parkens im Paul-Kornfeld-WegDirektanregung
- 22. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1901Unterbindung unerlaubten Parkens im Paul-Kornfeld-WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab