Jeder dritte Erstklässler braucht Unterstützung
Zusammenfassung
In der Stellungnahme wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, soziale Benachteiligungen von Kindern durch gezielte Förderprogramme zu verringern. Daher wird das bereits seit 2006 bestehende Förderprogramm "BeFö" zur Unterstützung von benachteiligten Kindern und Familien betont. Das Ziel ist, die Chancengleichheit in der Bildung zu fördern und einen erfolgreichen Übergang in die Schule zu gewährleisten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.) Eine Aussage über die beschriebene Schieflage können wir als Schulträger nicht treffen. Die Amtshilfe des dafür zuständigen Staatlichen Schulamts Frankfurt lag dem Schulträger bis zur Abgabefrist dieser Stellungnahme leider nicht vor.
Zu 2.) Die beschriebenen, fehlenden Fähigkeiten von Erstklässlern werden überwiegend im Kindergarten, insbesondere im letzten Kindergartenjahr erworben. Der fehlende Besuch eines Kindergartens führt häufig dazu, dass diese Kinder Grundkompetenzen für einen guten Einstieg in die Schule nicht oder nur unzureichend erlernen. Mangelnde Kompetenzen bei Grundschüler:innen hängen oftmals auch mit einer sozialen Benachteiligung zusammen, die sich auf verschiedenen Ebenen manifestiert: Familien mit geringer Bildungsaffinität, mit unzureichenden finanziellen Ressourcen und mit Verständigungsproblemen im sprachlichen Bereich mindern die Chancen der in ihnen lebenden Kinder erheblich, in eine erfolgreiche Bildungskarriere zu starten. In Frankfurt am Main ist - belegt durch das regelmäßig erhobene Sozialmonitoring - sichtbar, dass es Stadtbezirke gibt, die besonders stark von sozialer Benachteiligung und damit zusammenhängend von sozialer Segregation betroffen sind, d.h. in denen besonders viele Familien mit den oben beschriebenen Herausforderungen leben. Im Auftrag des Stadtschulamtes wird deshalb bereits seit dem Jahr 2006 ein Förderprogramm zur Unterstützung dieser Kinder und Familien - aber auch der Fachkräfte, die mit diesen arbeiten - von Trägern von Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) umgesetzt: der "Besondere Förderauftrag", kurz "BeFö". Über den BeFö werden den Kitas zusätzliche Personalressourcen bereitgestellt, die für Angebote genutzt werden müssen, die sich am konkreten "besonderen" Bedarf der Kinder in der jeweiligen Einrichtung orientieren. Oft werden hier die Themen Sprache und Spracherwerb, Bewegung und Motorik, soziales Lernen und Gruppenpädagogik sowie kulturelles Lernen über Musik, Tanz, Theater und Kunst in kind- und altersgerechten Gruppenaktivitäten behandelt. Diese Angebote verfolgen ausdrücklich das Ziel, Benachteiligungen und Barrieren abzubauen, Kompetenzen zu vermitteln und positive Lernerfahrungen zu ermöglichen, um das Recht der Kinder auf Bildung zu gewährleisten und ihnen einen guten Übergang in die Schule sowie einen gelingenden Schulbesuch zu ermöglichen. Derzeit wird der BeFö in Frankfurt am Main in über 200 Kitas für mehr als 15.000 Kinder umgesetzt (ca. 3.000 Krippen-, 9.000 Kiga- und 3.000 Hortplätze). Der Erwerb sprachlicher Kompetenzen ist einer der durchgängigen Bereiche, die für einen erfolgreichen Bildungsweg von enormer Bedeutung sind, neben einer Vielzahl unterschiedlicher pädagogischer Konzepte und Herangehensweisen an das Thema Sprachbildung, die in Frankfurter Kitas und Grundschulen eingesetzt werden. Das Stadtschulamt unterstützt und finanziert eine Reihe von Projekten in Kitas und Grundschulen zum Erwerb sprachlicher Kompetenzen. Im Blick ist insbesondere der Übergang von der Kita in die Grundschule.
Zu 3.) Eine gezielte finanzielle Unterstützung durch das Land oder den Bund erhält die Stadt Frankfurt nur vereinzelt. Der überwiegende Teil der Projekte des Stadtschulamtes werden rein kommunal finanziert. Eine gezielte Unterstützung durch Land und Bund wäre nach Auffassung des Magistrats wünschenswert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2025KAKA 60Jeder dritte Erstklässler braucht UnterstützungKAV-Anfrage
- 23. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 189Jeder dritte Erstklässler braucht UnterstützungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab