Nicht störende Wegbeleuchtung des Fußweges zum Sportgelände des Sportvereins Viktoria Preußen 07 e .V. hier: Installation von Natriumhochdruckdampflampen
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1894
Betreff: Nicht störende Wegbeleuchtung des Fußweges zum Sportgelände des Sportvereins Viktoria Preußen 07 e .V. hier: Installation von Natriumhochdruckdampflampen Grundsätzlich werden zur Schonung von Fauna und Flora keine Wegebeleuchtungen innerhalb öffentlicher Parkanlagen zugelassen. Nach Auskunft des 12. Polizeireviers liegen zudem keine Hinweise über eine erhöhte Gefährdung oder Meldungen über Vorkommnisse auf dem genannten Weg vor. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat von der Errichtung einer Beleuchtungsanlage entlang des Fußweges zum Sportgelände des Sportvereins Victoria Preußen 07 e.V. ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juli 2010STST 966Nicht störende Wegebeleuchtung für Zufahrt zu den Sportplätzen in Eckenheim Beleuchtung des Zugangs zum SV Viktoria PreußenStellungnahme
- 26. Februar 2012OFOF 176/10Nicht störende Wegbeleuchtung des Fußweges zum Sportgelände des SV Viktoria Preußen 07 e..V. hier: Installation von NatriumhochdruckdampflampenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2012OMOM 961Nicht störende Wegbeleuchtung des Fußweges zum Sportgelände des Sportvereins Viktoria Preußen 07 e .V. hier: Installation von NatriumhochdruckdampflampenDirektanregung
- 4. Juni 2012STST 882Nicht störende Wegbeleuchtung des Fußweges zum Sportgelände des Sportvereins Viktoria Preußen 07 e .V. hier: Installation von NatriumhochdruckdampflampenStellungnahme
- 17. Dezember 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 127 WochenSTST 1894Nicht störende Wegbeleuchtung des Fußweges zum Sportgelände des Sportvereins Viktoria Preußen 07 e .V. hier: Installation von NatriumhochdruckdampflampenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab