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Zebrastreifen anstelle einer Ampel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Eine unsignalisierte Querung mittels Zebrastreifen über die Philippsruhe Straße ist an dem Knotenpunkt Henschelstraße/ Philippsruher Straße nicht zulässig, da an dem Knotenpunkt mehrere zu Fußgänger:innen feindliche Kfz-Ströme signalisiert werden. Die Freigabe der feindlichen Ströme muss zwingend getrennt erfolgen, was mit einer unsignalisierten Querung der Fußgänger:innen nicht mehr gegeben wäre. Die Menge der in die Phillippsruher Straße fahrenden Fahrzeuge ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Der Anregung kann nicht entsprochen werden.

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