Zebrastreifen anstelle einer Ampel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Eine unsignalisierte Querung mittels Zebrastreifen über die Philippsruhe Straße ist an dem Knotenpunkt Henschelstraße/ Philippsruher Straße nicht zulässig, da an dem Knotenpunkt mehrere zu Fußgänger:innen feindliche Kfz-Ströme signalisiert werden. Die Freigabe der feindlichen Ströme muss zwingend getrennt erfolgen, was mit einer unsignalisierten Querung der Fußgänger:innen nicht mehr gegeben wäre. Die Menge der in die Phillippsruher Straße fahrenden Fahrzeuge ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Der Anregung kann nicht entsprochen werden.