Open-Air-Kino in Sachsenhausen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, dass Parks und Grünanlagen nicht für Veranstaltungen wie ein Open-Air-Kino zur Verfügung stehen, da sie als Ruhezonen dienen. Zudem sind aufgrund bereits etablierter Großveranstaltungen im Stadionbad keine Kapazitäten für solche Veranstaltungen vorhanden.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Wie in der Grünanlagensatzung festgelegt, stehen Parks- und Grünanlagen grundsätzlich nicht für Veranstaltungen zur Verfügung, sondern dienen als Ruhezonen innerhalb der Stadt und dienen zugleich dem Ausgleich der vielfältigen Umweltbelastungen der Großstadt. Unabhängig von der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Corona-Virus wird auch in Zukunft von Großveranstaltungen und Angeboten für größere Menschenansammlungen in Parkanlagen abgesehen. Aufgrund der in "coronafreien" Zeiten bereits fest etablierten Großveranstaltungen, die auf dem Gelände des Stadionbades stattfinden, verfügt das Stadionbad über keine weiteren freien Kapazitäten an Flächen, die für Open-Air-Kinoveranstaltungen geeignet wären.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2019OFOF 1527/5Open-Air-Kino in SachsenhausenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Januar 2020OMOM 5596Open-Air-Kino in SachsenhausenDirektanregung
- 20. April 2020STST 801Open-Air-Kino in SachsenhausenStellungnahme
- 19. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 1882Open-Air-Kino in SachsenhausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab