Nachhaltige Mobilitätszentralen in den Parkhäusern Konstablerwache und Hauptwache
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Nutzung von Fahrrädern in den Parkhäusern Konstablerwache und Hauptwache. Aufgrund von Sicherheits- und Denkmalschutzgründen sind keine Stellplätze für Fahrräder vorhanden und alternative Ausgestaltungen sind nicht möglich.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Parkhaus Konstablerwache gibt es im Erdgeschoss keine Stellplätze oder andere Flächen die für Fahrräder genutzt werden können. Die Parkebenen 1-5 sind mit dem Fahrrad nicht erreichbar. Das Befahren der Ein- und Ausfahrten ist aus Sicherheitsgründen verboten und die Aufzüge sind für Fahrräder zu klein. Im Parkhaus Hauptwache ist das Befahren des Erdgeschosses mit Fahrrädern aus Sicherheitsgründen ebenfalls verboten. Aus Nutzungs- und Denkmalschutzgründen ist eine alternative Ausgestaltung nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2020OFOF 1392/1Nachhaltige Mobilitätszentralen in den Parkhäusern Konstablerwache und HauptwacheOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2020OMOM 6525Nachhaltige Mobilitätszentralen in den Parkhäusern Konstablerwache und HauptwacheDirektanregung
- 19. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 1876Nachhaltige Mobilitätszentralen in den Parkhäusern Konstablerwache und HauptwacheStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab