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Begrünung einer Mauer im oberen Bornheim

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats behandelt die Anregung zur Begrünung einer Mauer in Bornheim. Es wird festgestellt, dass die Mauer keine statische Vorsorge für eine Begrünung aufweist und eine Bepflanzung statische Schäden verursachen könnte. Daher sieht der Magistrat keine Möglichkeit, die Anregung umzusetzen.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Mauer befindet sich in Privateigentum. Einer gärtnerischen oder baulichen Veränderung, insbesondere der Bepflanzung mit Kletter- oder Rankpflanzen, muss der Eigentümer zustimmen. Darüber hinaus hat der Magistrat im Rahmen der fachtechnischen Prüfung festgestellt, dass die Mauer freistehend errichtet ist und keine statische Vorsorge für eine zusätzliche Begrünung aufweist. Eine flächige oder rankende Bepflanzung könnte zu Feuchtigkeitseinträgen, Frostschäden sowie einer Beeinträchtigung der Bausubstanz führen. Der Magistrat sieht daher keine Möglichkeit, die Anregung umzusetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. September 2025OMOM 7370Begrünung einer Mauer im oberen BornheimDirektanregung
  2. 23. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 186Begrünung einer Mauer im oberen Bornheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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