Begrünung einer Mauer im oberen Bornheim
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats behandelt die Anregung zur Begrünung einer Mauer in Bornheim. Es wird festgestellt, dass die Mauer keine statische Vorsorge für eine Begrünung aufweist und eine Bepflanzung statische Schäden verursachen könnte. Daher sieht der Magistrat keine Möglichkeit, die Anregung umzusetzen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Mauer befindet sich in Privateigentum. Einer gärtnerischen oder baulichen Veränderung, insbesondere der Bepflanzung mit Kletter- oder Rankpflanzen, muss der Eigentümer zustimmen. Darüber hinaus hat der Magistrat im Rahmen der fachtechnischen Prüfung festgestellt, dass die Mauer freistehend errichtet ist und keine statische Vorsorge für eine zusätzliche Begrünung aufweist. Eine flächige oder rankende Bepflanzung könnte zu Feuchtigkeitseinträgen, Frostschäden sowie einer Beeinträchtigung der Bausubstanz führen. Der Magistrat sieht daher keine Möglichkeit, die Anregung umzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2025OMOM 7370Begrünung einer Mauer im oberen BornheimDirektanregung
- 23. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 186Begrünung einer Mauer im oberen BornheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab