U-Bahn Haltestelle "Friedhof Westhausen" barrierefrei umbauen und Beschilderung vervollständigen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur barrierefreien Umgestaltung der U-Bahn Haltestelle "Friedhof Westhausen" geprüft. Aufgrund begrenzter Ressourcen wird jedoch zunächst der Zugang zu anderen Haltestellen ohne barrierefreien Zugang priorisiert. Die Beschilderung in der Unterführung wird jedoch ergänzt.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Stadtbahnstation "Friedhof Westhausen" ist mit einem Zugang vom Süden barrierefrei erreichbar. Ein Umbau der Schlepprampen im Bereich der nördlichen Unterführung als barrierefreie Erschließung müsste geometrisch geprüft und aufwendig geplant werden. In Anbetracht begrenzter Personal- und Finanzressourcen priorisiert der Magistrat derzeit diejenigen ÖPNV-Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet, die noch über gar keinen barrierefreien Zugang verfügen. Daher kann ein Umbau des nördlichen Zugangs zur Stadtbahnstation "Friedhof Westhausen" mittelfristig leider nicht in Aussicht gestellt werden.
Der Anregung hinsichtlich der Ergänzung der Beschilderung in der Unterführung wird entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2024OFOF 403/7U-BahnHaltestelle „Friedhof Westhausen“ barrierefrei umbauen und Beschilderung vervollständigenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Mai 2024OMOM 5507U-BahnHaltestelle „Friedhof Westhausen“ barrierefrei umbauen und Beschilderung vervollständigenDirektanregung
- 28. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1868U-Bahn Haltestelle "Friedhof Westhausen" barrierefrei umbauen und Beschilderung vervollständigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab