Feldweg Im Weidenfeld darf nicht zur Rennstrecke werden!
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1859
Betreff: Feldweg Im Weidenfeld darf nicht zur Rennstrecke werden! Der Weg ist sowohl mit dem Verkehrszeichen (VZ) 274.1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Tempo-30 Zone" als auch mit dem VZ 250 StVO und dem Zusatz "Anlieger und Radfahrer frei" beschildert. Die Beschilderung ist gut sichtbar angebracht. Gegen das beschriebene absichtliche Fehlverhalten einzelner Personen lässt sich darüber hinaus mit verkehrsrechtlichen Mitteln wenig ausrichten. Die vorhandenen Piktogramme ("Achtung Kinder") auf der Fahrbahn werden im Rahmen der laufenden Unterhaltungsarbeiten voraussichtlich im 3. Quartal 2019 erneuert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 17. Mai 2019OFOF 211/15Feldweg im Weidenfeld darf nicht zur Rennstrecke werden!Ortsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 14. Juni 2019OMOM 4744Feldweg Im Weidenfeld darf nicht zur Rennstrecke werden!Direktanregung
- 16. September 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1859Feldweg Im Weidenfeld darf nicht zur Rennstrecke werden!Stellungnahme
- 4. August 2020OFOF 291/15Feldweg Im Weidenfeld darf keine Radrennstrecke seinOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab