Feldweg Im Weidenfeld darf nicht zur Rennstrecke werden!
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Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM 4744 entstanden aus Vorlage: OF 211/15 vom 17.05.2019
Betreff: Feldweg Im Weidenfeld darf nicht zur Rennstrecke werden! Der Magistrat wird gebeten, die Beschriftung auf der Fahrbahndecke an den zwei Stichwegen wieder zu erneuern und weitere Hinweise auf den Geltungsbereich des Tempo 30 anzubringen.
Begründung: Der Feldweg wird von Personen mit Kleinkrafträdern und auch von Rennrädern als Rennstrecke genutzt. Um Gefährdungen der Fußgänger zu verhindern, besteht hier umgehender Handlungsbedarf. Hinweise von Anliegern an die besagten Verkehrsteilnehmer, enden teilweise mit Beschimpfungen und Beleidigungen (Hierzu sollte auch der Besitzer des Aussiedlerhofes befragt werden.). Der Feldweg wird speziell auch nachts als Abkürzung in Richtung Ober-Eschbach missbraucht, eine Einhaltung der Geschwindigkeit von Tempo 30 wird wohl nur als Empfehlung angesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 17. Mai 2019OFOF 211/15Feldweg im Weidenfeld darf nicht zur Rennstrecke werden!Ortsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 14. Juni 2019Sie sind hierOMOM 4744Feldweg Im Weidenfeld darf nicht zur Rennstrecke werden!Direktanregung
- 16. September 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1859Feldweg Im Weidenfeld darf nicht zur Rennstrecke werden!Stellungnahme
- 4. August 2020OFOF 291/15Feldweg Im Weidenfeld darf keine Radrennstrecke seinOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats