Ökosysteme aufwerten
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der ökologischen Aufwertung von Schutzgebieten im Ortsbezirk 10 von Frankfurt am Main. Ziel ist es, die ökologischen Werte der Landschaft zu fördern und zu erhalten, insbesondere durch Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume für verschiedene Arten. Die erwarteten Ergebnisse sind eine gesteigerte Biodiversität und der Schutz wertvoller Biotope.
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Nordpark — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.10.2026.
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Neues zu Nordpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die im Ortsbezirk 10 ausgewiesenen Schutzgebiete gehören dem Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" an. Dazu gehören u. a. weite Teile zweier bedeutender Landschaftsräume innerhalb des GrünGürtels - die nördlichen Niddaauen mit dem Nordpark Bonames und der Heiligenstock.
Auch die landwirtschaftlich genutzten Grünlandbereiche und Kleingartenareale nördlich und südlich der Anschlussstelle Eckenheim gehören zu diesem Schutzgebiet. Ein Teil der genannten Abschnitte ist bereits heute von hohem ökologischen und naturschutzfachlichen Wert, der sich in ihrer Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet Zone II widerspiegelt.
In Zone II stehen der Schutz und die Erhaltung der unbebauten Landschaft mit ihren ökologisch bedeutsamen Biotopen und ihrer Artenvielfalt im Vordergrund. Hier sollen Wiesen und Äcker, Streuobst und Gehölze, Brachen, Gewässerauen, Feuchtgebiete sowie Wald erhalten und geschützt werden.
Die Bundesregierung hat mit dem Aktionsprogramm "Natürlicher Klimaschutz" eine konzeptionelle Grundlage dafür geschaffen, Projekte und Maßnahmen zur Förderung der ökologischen Wertigkeit natürlicher Güter (wie Böden und Gewässer), Ökosysteme (wie Wälder) bis hin zu Lebensräumen auch auf Siedlungs- und Verkehrsflächen zu planen und umzusetzen.
Die Förderrichtlinien des Bundesumweltministeriums liegen zwischenzeitlich vor. Das Förderprogramm wird als bedeutende Möglichkeit zur Finanzierung von Maßnahmen zur Umsetzung des Frankfurter Arten- und Biotopschutzkonzeptes (ABSK) gesehen, das im Jahr 2021 vorgestellt und veröffentlicht wurde.
Derzeit wird geprüft, inwiefern das Programm mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen genutzt und innerhalb einer Projektlaufzeit von zunächst fünf Jahren umgesetzt werden kann.
Gemäß dem Frankfurter Arten- und Biotopschutzkonzept kann grundsätzlich jede Fläche sowie auch jedes Gebäude geeignet sein, ihre und seine spezielle Rolle bei einer potenziell möglichen ökologischen Aufwertung zu spielen. Dies betrifft die Förderung der Lebensräume für Insekten, Fledermäuse oder Vögel in Gartenanlagen, auf Sportplätzen oder in Parks ebenso wie die Extensivierung der Grünlandnutzung, die Einsaat gebietsheimischer Blühmischungen in Grünanlagen oder die Vernetzung von wassergebundenen Biotopen.
Diese Informationen vorausgeschickt können die Fragen des Ortsbeirates in der Anregung OM 4040 nun wie folgt beantwortet werden:
- Grundsätzlich sind alle oben genannten Areale geeignet, ökologisch aufgewertet zu werden. Dies gilt insbesondere für die Fließgewässer und ihre Auen mit den in der Stadt Frankfurt prioritär zu entwickelnden Offenlandlebensräumen feuchter und nasser Standorte. Ebenso gilt dies für die Böden und die Siedlungs- und Verkehrsflächen einschließlich einer Strukturanreicherung landwirtschaftlich genutzter Flächen und für Kleingartenareale.
- Das Ziel einer ökologischen Aufwertung einer Fläche oder eines Lebensraums ist nicht primär damit verbunden, dadurch einen bestimmten Schutzstatus zu erzielen. Die ökologische und naturschutzfachliche Aufwertung einer größeren zusammenhängenden Fläche kann jedoch dazu führen, dass zum Erhalt und zur Entwicklung dieses Gebietes ein Schutzstatus mit entsprechend formulierten Schutzzielen und -zwecken förderlich und sinnvoll ist.
- Dies gilt grundsätzlich für jede Fläche - selbst für solche, die derzeit z. B. versiegelt sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2023OFOF 622/10Ökosysteme aufwertenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Juni 2023OMOM 4040Ökosysteme aufwertenDirektanregung
- 4. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1858Ökosysteme aufwertenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab