Überhängende Bäume an Straßenlaternen zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, private Grundstückseigentümer aufzufordern, überhängende Bäume an Straßenlaternen zurückzuschneiden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Eine Frist wurde gesetzt, und bei Nichteinhaltung wird die Stadt den Rückschnitt auf Kosten der Eigentümer durchführen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass die privaten Grundstückseigentümer an den Stichwegen schriftlich aufgefordert wurden, einen Rückschnitt vorzunehmen. Als Frist wurde der 10.09.2021 gesetzt. Darüber hinaus wurden die Eigentümer auf ihre Verkehrssicherungspflicht aufmerksam gemacht. Sollte der Grünrückschnitt nach Ablauf dieser Frist und einer Nachfrist bis zum 22.09.2021 nicht erfolgt sein, so wird der Rückschnitt auf Kosten der Eigentümer durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgen. Die Säuberung des Straßenschildes wurde beauftragt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2021OFOF 36/5Überhängende Bäume an Straßenlaternen zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Juni 2021OMOM 305Überhängende Bäume an Straßenlaternen zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffenDirektanregung
- 11. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1858Überhängende Bäume an Straßenlaternen zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab