Schulen, die keine Gedenkstätten besuchen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats behandelt die Notwendigkeit, dass alle Schüler*innen in Hessen sich mit dem Nationalsozialismus und dem Holocaust/Shoa befassen sollten. Der Besuch von Gedenkstätten wird als wertvolle Lernform hervorgehoben, jedoch wird auch auf die Herausforderungen bei der Umsetzung hingewiesen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
In Hessen ist die Befassung mit dem Thema Nationalsozialismus für die Klassenstufen 9 bzw. 10 vorgesehen, teilweise auch für die Klassenstufe 8. Alle Schüler*innen sollten sich daher im Laufe ihrer Schulzeit verbindlich mit den Themen Nationalsozialismus und Holocaust/Shoa befasst haben. In der Regel wird das Thema im Geschichtsunterricht, aber auch im Religionsunterricht oder teilweise in anderen Fächern behandelt. Bei der Beschäftigung mit dem Thema bietet sich der Besuch einer Gedenkstätte an. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass Gedenkstättenbesuche gut vor- und nachbereitet sein müssen und zeitaufwändiger als herkömmlicher Unterricht sind. Nicht für jede Lehrkraft erscheint dies zusätzlich zu einem straffen Unterrichtsprogramm realisierbar. Die Eindrücke eines Besuchs in einer Gedenkstätte sind allerdings in der Regel sehr nachhaltig, so dass Schüler*innen oftmals besonders von dieser Lernform profitieren. Die Hessische Landeszentrale bietet Schulen eine finanzielle Unterstützung für den Besuch von Gedenkstätten an. In Hessen gibt es zahlreiche Gedenkstätten, deren Besuch an einem Tag zu bewerkstelligen ist. Bei allen Gedenkstätten ist mit längeren Anmeldefristen (mehrere Monate) zu rechnen, da sie sehr ausgebucht sind. Der Magistrat erhält keine Informationen zu den Bildungsfahrten von Schulen zu Gedenkstätten. Auf Nachfragen beim Staatlichen Schulamt und beim Hessischen Kultusministerium, welche Schulen keine Fahrten zu Gedenkstätten durchgeführt haben, hat er keine Rückmeldung erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. März 2019KK 133Schulen, die keine Gedenkstätten besuchenKAV-Anregung
- 2. September 2019STST 1667Schulen, die keine Gedenkstätten besuchenStellungnahme
- 28. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 293 WochenSTST 1855Schulen, die keine Gedenkstätten besuchenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab