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Kleinere Müllfahrzeuge für Nieder-Erlenbach

Vorlagentyp: STMagistrat
10 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat entschieden, dass kleinere Müllfahrzeuge nicht flächendeckend in Nieder-Erlenbach eingesetzt werden können, da dies zu höheren Kosten und Umweltbelastungen führen würde. Die geringere Ladekapazität der Fahrzeuge würde häufigere Entleerungen erfordern, was die Wirtschaftlichkeit der Abfalllogistik beeinträchtigt.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Gemäß der Aussage der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) werden kleinere Müllfahrzeuge nicht für gesamte Straßen, sondern lediglich für bestimmte kurze Straßenabschnitte, eingesetzt. Eine großflächige Umstellung in Nieder-Erlenbach oder in anderen Stadtgebieten sei derzeit nicht möglich, da durch die geringere Ladekapazität deutlich häufiger abgeladen werden müsste. Dies führt neben der höheren Verkehrs- und Umweltbelastung auch zu höheren Kosten in der gesamten Abfalllogistik. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit kann daher die Entsorgung nicht auf kleinere Müllfahrzeuge umgestellt werden.

Der Einsatz von kleineren Fahrzeugen ist zudem keine dauerhafte Lösung. Je nach Parkverhalten der Autofahrer:innen, kann auch für kleinere Einsammelfahrzeuge die Durchfahrt gefährdet werden bzw. nur mit Rangieren möglich sein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Juni 2023OFOF 122/13Kleinere Müllfahrzeuge für Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 11. Juli 2023OMOM 4262Kleinere Müllfahrzeuge für Nieder-ErlenbachDirektanregung
  3. 4. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 Wochen
    STST 1855Kleinere Müllfahrzeuge für Nieder-Erlenbach
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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