Gefahrensituation Zeppelinallee/Ecke Ludolfusstraße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Gefahrensituation an der Einmündung Zeppelinallee/Ludolfusstraße. Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vorgeschlagen, darunter Markierungen und bauliche Maßnahmen, um die Geschwindigkeit des einbiegenden Verkehrs zu reduzieren. Ziel ist es, die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger zu erhöhen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Einmündungstrichter der Ludolfusstraße ist durch Markierungen bereits verringert worden, um einem Abbiegen mit hoher Geschwindigkeit von der Zeppelinallee entgegenzuwirken. Zudem ist die Furt für den Radverkehr mit roter Farbe gekennzeichnet, um für eine höhere Aufmerksamkeit des einbiegenden Kraftfahrzeugverkehrs zu sorgen. Die einengenden Markierungen im Einmündungsbereich könnten baulich durch Stahlabweiser oder Fahrradbügel unterstützt werden. Eine bauliche Erweiterung des Gehwegs im Bereich der jetzigen Sperrfläche ist daher nicht nötig. Eine Schwelle oder bauliche Anhebung zur Reduzierung der Einfahrgeschwindigkeiten erscheint nicht empfehlenswert. Der Gehweg und der Radweg könnten alternativ höhengleich über den Einmündungstrichter als Gehwegüberfahrt ausgebildet werden. Die Ludolfusstraße erfüllt baulich nicht den Charakter einer Tempo 30-Zone. Mit einer Fahrbahnbreite von 8,50 Meter im oberen Bereich und 10,50 Meter im unteren Bereich ist sie sehr breit und teilweise dreispurig und hat somit den Charakter einer Vorfahrtsstraße. Deshalb ist es nicht möglich, die Ludolfusstraße in die Tempo 30-Zone zu integrieren. Verkehrszählungen werden vorrangig an Unfallschwerpunkten vorgenommen. Eine Unfallhäufungsstelle liegt im betroffenen Bereich nicht vor, weshalb eine Verkehrszählung nicht notwendig ist. Die Städtische Verkehrspolizei führte am 15. Juni 2020 eine Messung in der Ludolfusstraße durch. Von insgesamt 302 erfassten Fahrzeugen überschritt lediglich ein einziges Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier: 59 km/h). Bezüglich der Begrünung wird auf die Notwendigkeit eines regelmäßigen Grünschnitts hingewiesen, um stets gute Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2021OFOF 49/2Gefahrensituation Zeppelinallee/Ecke LudolfusstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. Juni 2021VV 41Gefahrensituation Zeppelinallee/Ecke LudolfusstraßeAnfrage
- 11. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1851Gefahrensituation Zeppelinallee/Ecke LudolfusstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab