Fahrradbügel und Zebrastreifen für Ki.Bi.Z Schopenhauer
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Zusammenfassung
Die Anregung zur Installation von Radbügeln wird genehmigt, während die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs abgelehnt wird. Die bestehende Querungsmöglichkeit wird als ausreichend erachtet, da die Schopenhauerstraße in einer Tempo-30-Zone liegt und keine relevanten Verkehrsunfälle registriert wurden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die gewünschten Radbügel installiert werden. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird hingegen abgelehnt. Die bestehende, barrierefrei hergestellte und baulich vorgezogene Querungsmöglichkeit wird als ausreichend erachtet. Die Schopenhauerstraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone, in der Fußgängerüberwege grundsätzlich entbehrlich sind. Die in Rede stehende Örtlichkeit (wie die Schopenhauerstraße insgesamt) ist von 2016 bis 2024 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung. Es ist davon auszugehen, dass die Verkehrsstärken, die nach den Einsatzkriterien für Fußgängerüberwege notwendig sind, hier nicht erreicht werden. Zudem sollen Fußgängerüberwege in Einbahnstraßen vor Kreuzungen oder Einmündung liegen, was hier ebenfalls nicht der Fall wäre.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2025OFOF 918/3Fahrradbügel und Zebrastreifen für Ki.Bi.Z SchopenhauerOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. September 2025OMOM 7467Fahrradbügel und Zebrastreifen für Ki.Bi.Z SchopenhauerDirektanregung
- 23. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 184Fahrradbügel und Zebrastreifen für Ki.Bi.Z SchopenhauerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab