Verkehrsberuhigte Zone vor der Schillerschule in der Morgensternstraße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone vor der Schillerschule in der Morgensternstraße. Aufgrund der bestehenden Gehwege und der Notwendigkeit einer Aufenthaltsfunktion kann eine solche Zone nicht eingerichtet werden. Der Magistrat lehnt die Anregung ab.
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Schneckenhofstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität in der Schneckenhofstraße24.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verkehrsführung Schneckenhofstraße09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Radschnellweg in der Holbeinstraße im Abschnitt zwischen Schneckenhofstraße und Kennedyallee23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Schneckenhofstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Wegen Bauarbeiten auf dem Schulgelände musste die Morgensternstraße auf dem genannten Abschnitt temporär gesperrt werden, um die Fläche als Ersatzschulhof nutzen zu können. Ein verkehrsberuhigter Bereich wird mittels Verkehrszeichen (VZ) 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschildert. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) ist die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs nur in Straßen mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr zulässig. Um eine überwiegende Aufenthaltsfunktion zu erreichen, ist in der Regel ein niveaugleicher Ausbau der gesamten Straßenbreite erforderlich. Hierdurch wird eine Verkehrsmischfläche geschaffen, in welcher der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In dem genannten Abschnitt der Morgensternstraße zwischen Schneckenhofstraße und Otto-Hahn-Platz sind beidseitig Gehwege vorhanden. Somit ist die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht zulässig. Eine Sperrung der Morgensternstraße für den Durchgangsverkehr ist nur mittels VZ 250 StVO und dem Zusatz VZ 1020-30 "Anlieger frei" zulässig. Die Rechtsprechung gesteht jedem motorisierten Verkehrsteilnehmenden die Einfahrt in eine Anliegerstraße zu, wenn mit dieser ein berechtigtes Anliegen verbunden ist. Ein solches Anliegen kann mit einem Besuch, einem Einkauf oder einer Besichtigung einer zum Verkauf stehenden Liegenschaft begründet werden. Die genannten Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen. Lediglich die reine Durchfahrt einer Anliegerstraße oder das Abstellen eines Fahrzeugs ohne weitere Absichten berechtigen nicht zur Einfahrt in die gesperrte Straße. Eine effektive Kontrolle des Anliegerverkehrs würde erhebliche personelle Kapazitäten der Städtischen Verkehrspolizei binden, die dadurch für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit in anderen Stadtgebieten nicht mehr zur Verfügung stehen würden. Dem zum Teil vorsätzlichen absichtlichen Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender kann mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln kaum begegnet werden. Aus den genannten Gründen wird in Frankfurt am Main von der Anordnung der Beschilderung "Anlieger frei" Abstand genommen. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juli 2020OFOF 1700/5Verkehrsberuhigte Zone vor der Schillerschule in der MorgensternstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. August 2020OMOM 6383Verkehrsberuhigte Zone vor der Schillerschule in der MorgensternstraßeDirektanregung
- 12. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1847Verkehrsberuhigte Zone vor der Schillerschule in der MorgensternstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab