Hundefreilauffläche auf dem Alleenring
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, eine Hundeauslauffläche im Bereich des Alleenrings einzurichten, sieht jedoch die Notwendigkeit eines Zauns zum Schutz der Tiere und des Verkehrs. Zudem muss der Baumbestand geschützt werden, was die Umsetzung erschwert. Eine finanzielle Beteiligung des Ortsbeirates wird angeregt.
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Nibelungenallee — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.09.2026.
- Einrichtung einer Hundefreilauffläche in der Rothschildallee07.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Kunstwerk “Zeppelin“ in der Nibelungenallee erhalten07.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradstadt Frankfurt am Main12.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Nibelungenallee per E-MailStellungnahme des Magistrats
Hundeauslaufflächen werden im Frankfurter Stadtgebiet grundsätzlich nicht eingezäunt. Als einzige Ausnahme hiervon ist die Fläche im Grüneburgpark zu nennen, die bereits seit den 1950er Jahren eingefriedet ist. Die Möglichkeit, im städtischen Raum Flächen für die Ausweisung eines Hundeauslaufs zu finden, dem keine anderen Nutzerinteressen gegenüberstehen, ist äußerst problematisch. Im dem vom Ortsbeirat 3 dargestellten Bereich des Alleenrings (Nibelungenallee zwischen Richard-Wagner- und Spohrstraße) wäre eine Hundeauslauffläche grundsätzlich denkbar. Aufgrund der dortigen verkehrlichen Situation ist die Errichtung einer Zaunanlage zum Schutz der Tiere bzw. des Verkehrs jedoch zwingend notwendig. Der Magistrat vertritt die Position, dass der wertvolle Baumbestand unbedingt zu schützen ist. Eine Zaunsetzung kann daher nur innerhalb des baumfreien Bereichs mit ausreichend Abstand erfolgen, um die Baumwurzeln und damit die Gehölze nicht nachhaltig zu schädigen. Für die Umsetzung dieses Vorschlags bedarf es zunächst eines Beschlusses des Ortsbeirats, die Fläche entsprechend als "Hundewiese/Hundeauslauffläche" umzuwidmen. Angesichts der aktuellen und der zu erwartenden Haushaltslage ist derzeit noch nicht absehbar, ob und in welcher Höhe dem Fachamt Mittel zur Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung stehen werden. Eine zumindest anteilige, finanzielle Beteiligung des Ortsbeirates sollte geprüft werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. Februar 2021 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 6867 — Direktanregung vom 29. Oktober 2020.