Parkverbot am südlichen Ende der Elektronstraße auf der Westseite
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Das Haltverbot am südlichen Ende der Elektronstraße wird als sinnvoll erachtet, da die Restfahrbahnbreite bei beidseitigem Parken nicht ausreicht. Eine eindeutige Regelung wird angestrebt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Elektronstraße — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.10.2026.
- Griesheim: Änderung der Verkehrsführung in der Fabriciusstraße Bericht des Magistrats vom 25.09.2026, B 28520.10.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
- Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Griesheim: Klarstellung zur Öffnung der Einbaumstraße09.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Elektronstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Ein Haltverbot im genannten Bereich der Elektronstraße ist sinnvoll und rechtlich möglich. Die Restfahrbahnbreite bei beidseitigem Beparken ist nicht ausreichend. Die aktuelle Parkordnung ermöglicht aber das Parken auf beiden Seiten. Daher ist eine eindeutige Regelung zu begrüßen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2022OFOF 430/6Parkverbot am südlichen Ende der Elektronstraße auf der WestseiteOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. April 2022OMOM 1978Parkverbot am südlichen Ende der Elektronstraße auf der WestseiteDirektanregung
- 15. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1839Parkverbot am südlichen Ende der Elektronstraße auf der WestseiteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab