Unterliederbach: Rondell am Langobarden- und Chattenweg für Rettungswagen befahrbar halten
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1837
Betreff: Unterliederbach: Rondell am Langobarden- und Chattenweg für Rettungswagen befahrbar halten Das Rondell hat auf den Geraden eine Fahrbahnbreite von 5,00 Metern. In den Kurvenbereichen ist es durch die sechseckige Form entsprechend breiter. Die Einfahrt in das Rondell dürfte daher weniger problematisch sein, als die Ausfahrt. Der Magistrat schlägt daher die Markierung des Verkehrszeichens (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Grenzmarkierung) an folgenden Stellen vor: - Chattenweg vor den Grundstückszufahrten 25 - 27 - Langobardenweg 19 bis einschließlich Einfahrt Nr. 21 - Langobardenweg Einfahrt Nr. 28 bis einschließlich Einfahrt Nr. 26 (bis Beginn halbhüftiges Parken).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Mai 2019OFOF 1041/6Unterliederbach: Rondell am Langobarden- und Chattenweg für Rettungswagen befahrbar haltenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Juni 2019OMOM 4804Unterliederbach: Rondell am Langobarden- und Chattenweg für Rettungswagen befahrbar haltenDirektanregung
- 16. September 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1837Unterliederbach: Rondell am Langobarden- und Chattenweg für Rettungswagen befahrbar haltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab