Unterliederbach: Rondell am Langobarden- und Chattenweg für Rettungswagen befahrbar halten
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Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4804 entstanden aus Vorlage: OF 1041/6 vom 31.05.2019
Betreff: Unterliederbach: Rondell am Langobarden- und Chattenweg für Rettungswagen befahrbar halten Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich am Rondell Langobarden-/ Chattenweg durch geeignete Maßnahmen vor Falschparkern zu schützen. Hierbei soll eine Einfahrt in das Rondell sowie eine Ausfahrt in alle abzweigenden Straßen für einen Rettungswagen ohne Behinderung möglich sein. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen vor der Umsetzung dem Ortsbeirat vorgestellt werden.
Begründung: Die Parkplatznot im Wohngebiet sorgt dafür, dass die Anwohnerinnen und Anwohner ihre Kraftfahrzeuge im Kreuzungsbereich parken. Hierdurch kann im Notfall kein Rettungswagen mehr in das Rondell einbiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1837 Aktenzeichen: 32 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Mai 2019OFOF 1041/6Unterliederbach: Rondell am Langobarden- und Chattenweg für Rettungswagen befahrbar haltenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Juni 2019Sie sind hierOMOM 4804Unterliederbach: Rondell am Langobarden- und Chattenweg für Rettungswagen befahrbar haltenDirektanregung
- 16. September 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1837Unterliederbach: Rondell am Langobarden- und Chattenweg für Rettungswagen befahrbar haltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats