Kontrollen zur Leinenpflicht am Mainufer Höchst
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 182
Betreff: Kontrollen zur Leinenpflicht am Mainufer Höchst Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes führt fast täglich in dem Bereich der Leunabrücke und der Batterie Streifen durch. Während der Kontrollen konnte festgestellt werden, dass die meisten angetroffenen Hundeführer/Hundeführerinnen ihre Hunde angeleint hatten. Generell wird bei unangeleinten Hunden mit den verantwortlichen Personen ein Aufklärungsgespräch geführt. Beim Antreffen von Hundeführern/Hundeführerinnen mit Kampfhunden werden grundsätzlich Überprüfungen durchgeführt. Es konnte bei den Streifengängen jedoch keine gestiegene Anzahl solcher Hunde am Mainufer festgestellt werden. Trotz dieser Überwachungsmaßnahmen lässt es sich nicht verhindern, dass es zu berechtigten Beschwerdesituationen kommen kann. Bei akuten Beobachtungen oder sonstigen Störungen haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an das rund um die Uhr besetzte Sicherheitstelefon unter der Rufnummer 069/212-44044 zu wenden. Sie erreichen dort Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtpolizei, die die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich einleiten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2011OFOF 209/6Kontrollen zur Leinenpflicht am Mainufer HöchstOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2011OMOM 623Kontrollen zur Leinenpflicht am Mainufer HöchstDirektanregung
- 27. Januar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 182Kontrollen zur Leinenpflicht am Mainufer HöchstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab