Erneuerung des Asphalts in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg / Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1828
Betreff: Erneuerung des Asphalts in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg / Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66 Der Anregung wird entsprochen. Die notwendige Sanierung des genannten Abschnitts der Buchrainstraße wird in 2013 vorgenommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2012OFOF 381/5Erneuerung des Asphalts in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. September 2012OMOM 1586Erneuerung des Asphalts in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66Direktanregung
- 3. Dezember 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1828Erneuerung des Asphalts in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg / Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab