Erneuerung des Asphalts in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66
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Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob der Asphalt der Buchrainstraße zwischen der Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66 vor allem aufgrund der Nutzung durch die beiden Buslinien zu erneuern ist. Begründung: Der Asphalt der Buchrainstraße zwischen Einmündung Wiener Straße/Goldbergweg und Liegenschaft Buchrainstraße 66 ist in einem schlechten Zustand. Nicht nur Radfahrern bereitet der Zustand des Straßenbelags Probleme, der Zustand des Straßenbelages ist zudem für die Busse, die auf den Buslinien 81 und 82 fahren, sowie für die Fahrgäste eine Zumutung, da man auf diesem Stück der Buhrainstraße kräftig durchgeschaukelt wird.
Inhalt
Antrag vom 10.09.2012, OF 381/5
Betreff: Erneuerung des Asphalts in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob der Asphalt der Buchrainstraße zwischen der Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66 vor allem aufgrund der Nutzung durch die beiden Buslinien zu erneuern ist.
Begründung: Der Asphalt der Buchrainstraße zwischen Einmündung Wiener Straße/Goldbergweg und Liegenschaft Buchrainstraße 66 ist in einem schlechten Zustand. Nicht nur Radfahrern bereitet der Zustand des Straßenbelags Probleme, der Zustand des Straßenbelages ist zudem für die Busse, die auf den Buslinien 81 und 82 fahren, sowie für die Fahrgäste eine Zumutung, da man auf diesem Stück der Buhrainstraße kräftig durchgeschaukelt wird.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2012Sie sind hierOFOF 381/5Erneuerung des Asphalts in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. September 2012OMOM 1586Erneuerung des Asphalts in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66Direktanregung
- 3. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1828Erneuerung des Asphalts in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg / Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme