Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg und im Altebergsweg bei den Einmündungen Altebergs-gäßchen I und Altebergsgäßchen II
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1827
Betreff: Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg und im Altebergsweg bei den Einmündungen Altebergs-gäßchen I und Altebergsgäßchen II Die in der Ortsbeiratsanregung angesprochenen ergänzenden Warteblöcke wurden bei früheren Einführungen von Tempo-30-Zonen als nicht amtlicher Hinweis zur Erhöhung des Aufmerksamkeitswerts und nur befristet angelegt. Der Goldbergweg und der Altebergsweg sind bereits seit Jahren als Tempo-30-Zone eingerichtet. Da die Notwendigkeit, den Aufmerksamkeitswert für Autofahrer zu erhöhen nicht mehr besteht, sieht der Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2012OFOF 387/5Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg und im Altebergsweg bei den Einmündungen Altebergsgäßchen I und Altebergsgäßchen IIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. September 2012OMOM 1592Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg und im Altebergsweg bei den Einmündungen Altebergsgäßchen I und Altebergsgäßchen IIDirektanregung
- 3. Dezember 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1827Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg und im Altebergsweg bei den Einmündungen Altebergs-gäßchen I und Altebergsgäßchen IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab