Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg und im Altebergsweg bei den Einmündungen Altebergsgäßchen I und Altebergsgäßchen II
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Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1592 entstanden aus Vorlage: OF 387/5 vom 10.09.2012
Betreff: Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg und im Altebergsweg bei den Einmündungen Altebergsgäßchen I und Altebergsgäßchen II Der Magistrat wird gebeten, auf dem Goldbergweg und dem Altebergsweg vor den Einmündungen in das Altebergsgäßchen I und das Altebergsgäßchen II Wartelinien (Zeichen 341 StVO) anbringen zu lassen.
Begründung: Goldbergweg und Altebergsweg sind im Einmündungsbereich zum Altebergsgäßchen I und Altebergsgäßchen II Straßen von geringem Querschnitt. Die Fahrzeuge, die aus dem Altebergsgäßchen I und aus dem Altebergsgäßchen II in den Goldbergweg bzw. den Altebergsweg einbiegen wollen, sind vorfahrtsberechtigt. Bedauerlicherweise ist das den Fahrzeugführern nicht immer präsent. Bislang sind glücklicherweise noch keine schwereren Verkehrsunfälle geschehen. Um Unfällen auch in Zukunft, vor allem Unfällen mit Fahrradfahrern, vorzubeugen, ist das Anbringen von Wartelinien ein gutes Mittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2012OFOF 387/5Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg und im Altebergsweg bei den Einmündungen Altebergsgäßchen I und Altebergsgäßchen IIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. September 2012Sie sind hierOMOM 1592Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg und im Altebergsweg bei den Einmündungen Altebergsgäßchen I und Altebergsgäßchen IIDirektanregung
- 3. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1827Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg und im Altebergsweg bei den Einmündungen Altebergs-gäßchen I und Altebergsgäßchen IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats