Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase für zu Fuß Gehende am Opernplatz verlängern!
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Ampelphase für Fußgänger am Opernplatz. Es wird festgestellt, dass die aktuelle Signalanlage bereits eine sichere Überquerung der Straße ermöglicht. Die Fußgängergrünphase dient als Startsignal und nicht als Zeitangabe für die Überquerung.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Opernplatz — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
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Neues zu Opernplatz per E-MailStellungnahme des Magistrats
Bei der Überprüfung der Signalanlage zeigte sich, dass es bereits heute schon für zu Fuß Gehende mit durchschnittlicher Gehgeschwindigkeit möglich ist, bei Grünbeginn die gesamte Fußgängerfurt über die südliche Taunusanlage in einem Zuge zu queren. Erst wenn man sich bereits auf der hinteren Furt befindet, springt das entsprechende Fußgängersignal von Grün auf Rot. Zu Fuß Gehende, die sich beim Farbwechsel auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen.
Das Fußgängergrün hat somit die Funktion eines Startlichts. Es zeigt demnach nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden darf, um die Straße sicher zu überqueren. Nach Ende dieser Freigabezeit wird die Fußgängerschutzzeit gestartet. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt, wobei im Normalfall nach den RiLSA (Richtlinien für Lichtsignalanlagen) 1,2 m/s Räumgeschwindigkeit angesetzt wird. Fahrzeuge, die die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten auch in diesem Zeitraum keine Freigabe.
Die Signalanlage wird tagsüber mit Signalprogrammen geschaltet, die einen Umlauf von 90 Sekunden beinhalten. Das heißt, dass jeder Verkehrsteilnehmende innerhalb dieser 90 Sekunden einmal eine Grünzeit erhält.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2022OFOF 419/1Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase für zu Fuß Gehende am Opernplatz verlängern!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. April 2022OMOM 2017Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase für zu Fuß Gehende am Opernplatz verlängern!Direktanregung
- 15. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1821Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase für zu Fuß Gehende am Opernplatz verlängern!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab