Denkmalschutzwürdige Bauwerke im Ortsbezirk 9? Offene Anregungen für Unterschutzstellungen
Zusammenfassung
Der Magistrat befasst sich mit der Inventarisation denkmalwerter Bauwerke im Ortsbezirk 9. Ziel ist es, die wertvolle Substanz zu erfassen und zu bewerten, um geeignete Denkmalschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen sind noch nicht absehbar.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die Inventarisation, das heißt, das Erfassen und Bewerten von denkmalwerter Substanz, gehört zu den Kernaufgaben des Landesamts für Denkmalpflege Hessen (LfDH). Somit liegt auch die denkmalfachliche (Neu-)Bewertung der einzelnen Frankfurter Stadtteile in der Zuständigkeit des Landesamts. Das Denkmalamt hat das LfDH in der Vergangenheit bei der Sondierung der Objekte unterstützt und Vorschläge für Denkmalausweisungen im Rahmen einer systematischen Stadtteiluntersuchung unterbreitet. Die Inventarisierungsabteilung des LfDH setzt sich derzeit intensiv mit den Nacherfassungslisten von Innenstadt, Bockenheim, der Bürostadt und Sachsenhausen auseinander, arbeitet diese wissenschaftlich auf und erstellt die Ausweisungstexte. Momentan ist noch nicht absehbar, wann mit der Begutachtung der übrigen Stadtteile begonnen werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2020BB 77Offene Anregungen für UnterschutzstellungenMagistratsbericht
- 10. Juni 2020OFOF 810/9Denkmalschutzwürdige Bauwerke im Ortsbezirk 9? Offene Anregungen für Unterschutzstellungen – B 77Ortsbeiratsantrag · FDP
- 25. Juni 2020OMOM 6258Denkmalschutzwürdige Bauwerke im Ortsbezirk 9? Offene Anregungen für UnterschutzstellungenDirektanregung
- 12. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1820Denkmalschutzwürdige Bauwerke im Ortsbezirk 9? Offene Anregungen für UnterschutzstellungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab