Barrierefreiheit bei der Einrichtung von Baustellen beachten
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1817
Betreff: Barrierefreiheit bei der Einrichtung von Baustellen beachten Für die Genehmigung und Planung von Arbeitsstellen werden grundsätzlich Belange aller Verkehrsarten berücksichtigt. Ziel ist es, die Arbeiten mit der geringstmöglichen Einschränkung für die Verkehrsteilnehmenden auszuführen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Barrierefreiheit sowie der Sicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden, wie zu Fuß Gehende und Radfahrende. Als Beispiel kann hier angeführt werden, dass der Magistrat darauf achtet, Höhenunterschiede zwischen Fahrbahn und Gehweg verkehrssicher auszugleichen. Zudem wird auf vorhandene Bordsteinabsenkungen mit Verkehrszeichen hingewiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2019OFOF 803/2Barrierefreiheit bei der Einrichtung von Baustellen beachtenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 13. Mai 2019OMOM 4655Barrierefreiheit bei der Einrichtung von Baustellen beachtenDirektanregung
- 16. September 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1817Barrierefreiheit bei der Einrichtung von Baustellen beachtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab