An der Adickesallee sollen über 1.100 Apartments für Studierende gebaut werden - ist das eine gute Nachricht?
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Bauberatungen für ein neues Studentenwohnheim an der Adickesallee abgeschlossen. Geplant sind 1021 Einzelapartments, von denen 135 gefördert sind. Ziel ist es, Studierenden und Berufspendlern eine angemessene Wohnmöglichkeit zu bieten.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Bauberatungen zum Neubau eines Studentenwohnheims sind soweit abgeschlossen. Ein Bauantrag ist am 01.07.2020 bei der Bauaufsicht eingegangen, konnte jedoch wegen Unvollständigkeit noch nicht in Bearbeitung genommen werden. Fehlende Unterlagen wurden nachgefordert. Nach derzeitigen Kenntnissen des Magistrats umfasst das Studentenwohnheim 1021 Einzelapartments. Davon sind 135 gefördert, mit Nutzungsbindung für berechtigte Studierende. Die Wohnfläche beträgt hier meist 19,50 m2, in Einzelfällen 17,00 bis 25,00 m2. Die durch das Förderprogramm festgelegte Einstiegsmiete beträgt 350,00 € pauschal inklusive Nebenkosten. Der frei finanzierte Bereich des Studentenwohnheims verfügt über 886 Einzelapartments mit 19,00 bis im Einzelfall 45,00 m2, teilweise mit Balkonen, vorgelagerten Terrassen und Dachterrassen. Die Mehrzahl der Apartments verfügt über 19,50 und 24,00 m2 Wohnfläche. Zielgruppe sind hier vor allem Studierende, Berufspendler und in Ausbildung befindliche Personen. Die Mieten für die frei finanzierten Apartments stehen noch nicht fest. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans B 891, mit Rechtskraft vom 23.02.2016. Darin wird unter anderem das Ziel festgesetzt, 30 % der möglichen Bruttogeschossfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Der geförderte Wohnraum wurde bereits an anderer Stelle, im nordwestlichen Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans umgesetzt. Der Baulandbeschluss vom 07.05.2020 kommt bei diesem Projekt nicht zur Anwendung, da der Bebauungsplan zum oben genannten Zeitpunkt, dem 23.02.2016, bereits rechtskräftig war. Das Konzept ist dargelegt im Bebauungsplan Nr. 891 "Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion" dem der Ortsbeirat am 10.12.2015 und die Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015 (§ 6627) zugestimmt hat. Ziel des Bebauungsplans war die planungsrechtliche Entwicklung eines Hochschulstandortes, sowie ergänzende Nutzungen. Hierzu zählen insbesondere Studierendenunterkünfte. Zumal westlich der Oberfinanzdirektion ein Mischgebiet für Wohnungen und hochschulaffine Nutzungen ermöglicht wurde. Eine Wohnanlage für Studierende ist eine geeignete Ergänzung zu den bestehenden Nutzungen des Wissenschaftssektors entlang der "Campusmeile".
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2020OFOF 816/3An der Adickesallee sollen über 1.100 Appartements für Studierende gebaut werden - ist das eine gute Nachricht?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Mai 2020VV 1651An der Adickesallee sollen über 1.100 Apartments für Studierende gebaut werden - ist das eine gute Nachricht?Anfrage
- 12. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 1816An der Adickesallee sollen über 1.100 Apartments für Studierende gebaut werden - ist das eine gute Nachricht?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab